Leitfaden für die Jugendausbildung
Leitfaden
für die Jugendausbildung
1 Ziele
Die Aufgabe der Jugendausbildung ist, das Interesse der Jugend an der Blasmusik zu wecken, sie an die Musik heranzuführen und die musikalische Ausbildung der Jugendlichen zu organisieren.
Die Förderung des einzelnen Schülers steht im Vordergrund, mit dem Ziel, dass der Schüler aktiv in der Jugendkapelle Berg mitwirkt und dann im späteren Schritt als aktiver Musikant in der Trachtenkapelle Berg mitspielen kann.
Ein weiterer zentraler Baustein der Ausbildung beim MV Berg, ist die Förderung und Weiterentwicklung von sozialen Aspekten. Der respektvolle und wertschätzende Umgang innerhalb der Gemeinschaft ist Grundlage für ein funktionierendes Vereinsleben.
2 Aufbau der Jugendausbildung
Die gesamte Jugendausbildung des Musikvereins Berg wird vom Förderverein für Jugendausbildung des Musikverein Berg e.V. abgewickelt und organisiert:
a) Instrumentalausbildung
b) Jugendkapelle Berg
c) Trachtenkapelle Berg
d) D-Lehrgänge
Die genannten Zeiten sind als Richtwerte zu verstehen. Abweichungen je nach persönlicher Entwicklung und Leistungsstand des Schülers sind in Absprache mit dem Verein möglich.
3 Anmeldung
Die Anmeldung bedarf der Schriftform. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Aufnahme wird erst durch die Bestätigung des Fördervereins wirksam. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Für den Instrumentalunterricht ist eine Anmeldung zur Musikschule Ravensburg zu tätigen, mit der der Musikverein Berg eine Kooperation gebildet hat. Die ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulare für Musikschule und Musikverein sowie die Beitrittserklärung eines Elternteils als passives Mitglied sind beim Vorsitzenden des Fördervereins einzureichen.
4 Abmeldung
Die Beendigung des Unterrichts ist jeweils zum 30. September und zum 31. März möglich.
Die Abmeldung ist mindestens vier Wochen vorher schriftlich der Musikschule Ravensburg und dem Förderverein mitzuteilen (Vorsitzender).
5 Unterricht
Ort, Zeit und Dauer des Unterrichtes wird vom jeweiligen Musiklehrer mit dem einzelnen Schüler abgestimmt.
Der Instrumentalunterricht findet als Einzelunterricht oder in kleinen Gruppen vor Ort in den Räumen des Musikvereins Berg statt (Probelokal bei der Schule).
Die Bezahlung der Ausbildungseinheiten erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung der Musikschule Ravensburg. Die Unterrichtsgebühren werden von der Musikschule RV eingezogen.
Die Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Bei Verhinderung ist der Ausbilder rechtzeitig zu informieren. Vom Schüler versäumte Unterrichtsstunden gehen grundsätzlich zu seinen Lasten. Anspruch auf Nachholung des Unterrichts oder Ausbezahlung der Unterrichtskosten besteht in diesem Falle nicht.
Die Lehrkräfte sind angehalten, ausgefallene Stunden nachzuholen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht.
Sind im Unterricht normale Fortschritte infolge mangelnden Fleißes oder aus anderen Gründen nicht zu erzielen, ist der Förderverein berechtigt, das Ausbildungsverhältnis in Frage zu stellen. Eine anstehende Klärung wird durch ein Elterngespräch herbeigeführt.
In den Schulferien findet in der Regel kein Unterricht statt. Ausnahmen können individuell zwischen Ausbilder und Schüler abgesprochen werden. Hier kommt die Ferienregelung der Musikschule RV zur Anwendung.
6 D-Lehrgänge
Die Teilnahme an den D-Kursen wird vom Musikverein Berg ausdrücklich erwünscht und entsprechend gefördert. Die Teilnahmegebühren werden komplett vom Musikverein Berg übernommen. Die Kosten für das erforderliche Unterrichtsmaterial trägt der Musikschüler.
6.1 D1-Lehrgang
Nach ca. 3 Jahren erwartet der Förderverein vom jeweiligen Schüler das Absolvieren des vom Blasmusikkreisverband RV angebotenen D1- Kurses. Ziel dieses Kurses ist die Überprüfung der bisher vermittelten Kenntnisse, sowie eine Erweiterung des theoretischen Wissens. Zur Erlangung dieser Reife erhält der Musikschüler neben dem Instrumentalunterricht zusätzlichen Theorieunterricht.
Der Theorieunterricht ist gebührenfrei und wird vom Förderverein für Jugendausbildung des Musikverein Berg e.V. übernommen.
Nach erfolgreichem Abschluss des D1-Kurses erhält der Schüler das Leistungsabzeichen in Bronze.
Das Absolvieren des D1-Kurses ist die Zugangsvoraussetzung für die Jugendkapelle.
6.2 D2-Lehrgang
Nach ca. 4 – 5 Jahren Instrumentalunterricht sollte der Schüler am D2-Kurs teilnehmen, um seine musikalischen Kenntnisse zu vertiefen. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Kurses erhält er das Leistungsabzeichen in Silber. Gleichzeitig ist der Abschluss die Qualifikation, um der Trachtenkapelle Berg aktiv beitreten zu können. Hierzu muss der Schüler zudem das 16. Lebensjahr erreicht haben.
6.3 D3-Lehrgang
Weitere musikalische Kenntnisse können im D3-Kurs erworben werden. Dieser ist nicht verpflichtend, wird aber vom Musikverein begrüßt und unterstützt. Nach erfolgreichem Abschluss des D3-Kurses erhält der Schüler das Leistungsabzeichen in Gold.
7 Übernahme in die Kapellen des Vereins
In Absprache mit dem jeweiligen musikalischen Leiter der Jugend- bzw. Trachtenkapelle und dem Förderverein können die Musikschüler in die Kapellen des Vereins übernommen werden.
- Zugangsvoraussetzung JuKa: D1-Kurs
- Zugangsvoraussetzung TraKa: D2-Kurs + Mindestalter 16 Jahre
Bis zum 18. Lebensjahr ist ein Mitwirken in der Jugendkapelle Pflicht, um deren Spielfähigkeit zu gewährleisten.
Neben der Mitwirkung in den Kapellen des MV Berg stehen dem Schüler optional weitere musikalische Möglichkeiten offen. So unterhält der Blasmusikkreisverband RV bspw. das Kreisverbandsjugendblasorchester (KVJBO). Die Aufnahme in dieses Auswahlorchester, bestehend aus Musikern des gesamten Verbandsgebiets, bietet nochmals neue Impulse und musikalische Herausforderungen.
8 Ausbildungsende
Die Ausbildung kann unter Einhaltung der unter Punkt 4 Abmeldung genannten Fristen beendet werden. Eine vorherige Rücksprache mit dem Instrumentalausbilder und dem Musikverein ist zu empfehlen.
Eine Teilnahme an den D-Kursen ohne Musikunterricht ist nicht möglich.
Der Musikverein befürwortet und fördert jedoch die weitere musikalische Ausbildung, auch über die D1- und D2-Prüfung hinaus.
9 Instrument
Dem Musikschüler wird kein Instrument vom Musikverein zur Verfügung gestellt. Dieses ist in Eigenregie vom Musikschüler anzuschaffen.
Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, die von den Musikhäusern angeboten werden. Auch besteht die Möglichkeit beim Musikverein Berg einen Zuschuss für den Instrumentenkauf zu beantragen. Genauere Erläuterungen hierzu sind in der Instrumentenrichtlinie zu finden, die Sie auf Nachfrage vom Vorsitzenden des Fördervereins erhalten.
Der Ausbilder sowie der Förderverein stehen hierbei gerne beratend zur Seite.
10 Aufsicht
Die Schüler werden nur für die Dauer des Unterrichts, einschließlich der Proben und aller Auftritte der Jugendkapelle beaufsichtigt.
11 Haftung
Bei Unfällen im Rahmen von Musikaktivitäten ist der Schüler über den Musikverein Berg versichert. Eine weitergehende Haftung des Musikvereins für Personen-, Sach-und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei der Teilnahme an Veranstaltungen eintreten, besteht nicht.
Der Musikverein empfiehlt eine private Haftpflichtversicherung für den einzelnen Schüler abzuschließen.
12 Sonstiges
Von den Richtlinien abweichende Sonderfälle werden fallbezogen von der Vorstandschaft des Fördervereins bzw. den Dirigenten entschieden.
13 Inkrafttreten
Diese Richtlinie trat zum 01. November 2019 in Kraft und wurde zum 01.Februar 2023 überarbeitet.
Berg, den 31. Januar 2023
Christian Lemke
Vorsitzender